Satzung

§1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen “BGS-Kameradschaft Coburg e.V.”
2. Die BGS-Kameradschaft hat ihren Sitz in Coburg und ist dort in das Vereinsregister einzutragen.
3. Der Gerichsstand ist das für den Sitz zuständige Amtsgericht.


§2 Zweck, Aufgaben und Ziele 

1. Die BGS-Kameradschaft ist ein Zusammenschluß von ehemaligen BGS-Angehörigen mit BGS-Angehörigen.
2. Die BGS-Kameradschaft ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.
3. Die ehemaligen BGS-Angehörigen wollen mit dem BGS eng verbunden bleiben; sie wollen als rechtsstaatliche Bürger im Sinne des Grundgesetzes mitwirken, die Kenntnisse über den BGS zu vertiefen.
4. Es soll innerhalb der BGS-Kameradschaft das kulturelle Interesse gefördert werden.
5. Jede auf einen Gewinn gerichtete Tätigkeit der BGS-Kameradschaft ist ausgeschlossen.
6. Die BGS-Kameradschaft unterstützt die Weiterbildung und Unterrichtung der Mitglieder in der Polizeiverwendung, in staatsbürgerlichen und rechtskundlichen Fragen.
7. Das Vermögen ist verzinslich und mündelsicher anzulegen. Es darf nur zu satzungsgemäßen Zwecken im Rahmen eines Haushaltsplanes verwendet werden.


§3 Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder
a) Sind ehemalige BGS-Angehörige
b) Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt; sie bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft. Die Aufnahme wird durch die Übersendung des
Mitgliedsausweises wirksam.
c) Wird die Aufnahme abgelehnt, sind dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitzuteilen.

2. Außerordentliche Mitglieder können Personen werden, die die BGS-Kameradschaft uneigennützig bei der satzungsgemäßen Zielsetzung persönlich, finanziell oder materiell unterstützen.

a) Sind ehemalige BGS-Angehörige und BGS-Angehörige
b) Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt; sie bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft. Die Aufnahme wird durch die Übersendung des
Mitgliedsausweises wirksam.
c) Wird die Aufnahme abgelehnt, sind dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitzuteilen.2. Außerordentliche Mitglieder (Stand 2010: 2 Personen)
können Personen werden, die die BGS-Kameradschaft uneigennützig bei der satzungsgemäßen Zielsetzung persönlich, finaziell oder materiell unterstützen